Durch die Ausweisung von Kurwäldern soll insbesondere in der Nähe von anerkannten Kur- und Erholungsorten das vorhandene natürliche Potenzial des Waldes noch stärker als bisher für die Gesundheitsvorsorge und die medizinische Prävention gesichert und entwickelt werden.
Die Ausweisung des Kurwaldes erfolgt befristet durch ein forstliches und ein medizinisches Gutachten für fünf Jahre. Dabei kann jeweils nach Prüfung durch die Forstbehörde und den medizinischen Gutachter die Verordnung immer dann verlängert werden, wenn die Voraussetzungen weiterbestehen und keine nicht behebbaren negativen Entwicklungen eingetreten sind.
1. Grundvoraussetzungen |
Mindestkriterien | Optimalkriterien |
- Wald im Sinne von § 2 des Landeswaldgesetzes Mecklenburg-Vorpommern
| - Wald mit einer grundsätzlichen Mindestgröße von 10 Hektar, bei Unterschreitung Einbettung in ein größeres Waldgebiet
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- vorliegendes Nutzungskonzept
| - vielfältiges Oberflächenrelief mit geeigneten Anteilen für Menschen mit stärkeren physischen Beeinträchtigungen
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- verkehrsberuhigte Lage, Möglichkeit zur Steuerung des Publikumsverkehrs
| - besonders attraktive Waldbilder, bemerkenswerte Einzelbäume
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- Wald mit blickdichten Anteilen zur Sicherstellung von Geräuschdämpfung, Sicht- und Windschutz
| - Landmarken, Ausblicke auf die umgebende Landschaft, Aussichtspunkte
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- Wald mit unterholzarmer/-freier Freifläche, die als Ruhe- oder Liegeplatz geeignet ist
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2. Lokalklima und Immissionsschutz |
Mindestkriterien | Optimalkriterien |
- Lokalisation in einem Klimabereich mit günstigen bioklimatischen Bedingungen und hoher Luftqualität, ähnlich wie in Erholungsorten
| - Wald ohne Windräder, Stromtrassen, Mobilfunkmasten etc.
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- emissionsarme Luft, Abwesenheit von Schadstoffemissionsquellen, die die Luftqualität des Waldes negativ beeinträchtigen könnten, z.B. stark befahrene Straßen oder industrielle Anlagen
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- Abwesenheit von Schallimmissionsquellen in unmittelbarer Nähe, z.B. stark befahrene Straßen oder industrielle Anlagen
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3. Infrastruktur |
Mindestkriterien | Optimalkriterien |
- Sitz- und Ruhegelegenheiten
| - Geräte für Anwendungen zur Motorik und Fitness in Abhängigkeit vom Nutzungskonzept
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- ausgewiesene Fläche für Entspannungsübungen
| - ausgewiesene Verweileinrichtung, überdacht und windgeschützt
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- Parkplatz für Individualverkehr, fußläufig erreichbar
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- Behindertenparkplatz, einschließlich behindertengerechter Zuwegung
| - Trimm-Dich-Pfad, Waldlehrpfad, Pfad zur Sinneswahrnehmung etc.
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- öffentliche sanitäre Anlagen, fußläufig erreichbar
| - Erreichbarkeit per ÖPNV, Haltepunkt fußläufig erreichbar
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- ausgewiesener Rettungspunkt
| - Fahrradstellplatz direkt vor Ort
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4. Wegenetz, Beschilderung und Barrierefreiheit |
Mindestkriterien | Optimalkriterien |
- Übersichtskarte des Kurwaldes, in der alle infrastrukturellen Einrichtungen, das Wegenetz inklusive grafischer Darstellung des Wegeprofils mit Weg-Längenangabe, Belastungsstufen und Schwierigkeitsgraden, Flächen für Entspannungsübungen und der Rettungspunkt verzeichnet sind
| - Informationen zur Allergenbelastung bei jahreszeitlichen Spitzen, unter Berücksichtigung des jeweiligen Baumbestandes
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- Corporate Design-konforme Verwendung der Wort-Bild-Marke, entsprechend der Waldkennzeichnungsverordnung Mecklenburg-Vorpommern
| - Informationen zu gesundheitsfördernden Wirkungen der Pflanzen-/Baumarten bzw. deren Zusammenwirken, zu naturkundlichen Besonderheiten etc.
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- Beschilderung des Rettungspunktes
| - Wegweiser mit Hinweisen zu besonderen Sehenswürdigkeiten, bspw. bemerkenswerte Einzelbäume, attraktive Waldbilder und/oder Denkmäler, Brunnen oder historische Orte
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- gut erreichbare, barrierefreie Teilstrecken, welche für Menschen mit Mobilitäts- oder Sinneseinschränkungen geeignet sind
| - Anbieten von Apps oder anderen digitalen Informationsangeboten, die Möglichkeiten zur eigenständigen Nutzung des Kurwaldes bieten, denkbar auch als interaktive Infotafeln
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- überwiegend unversiegelter Bodenbelag
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5. Fachpersonal |
Mindestkriterien | Optimalkriterien |
| - gesundheitsorientierte Einrichtung in unmittelbarer Nähe (z.B. Klinik, Reha-Zentrum, Praxis)
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| - gesundheitsbildende Angebote durch begleitende Aktivitäten benachbarter gesundheitsorientierter Einrichtungen, bspw. zur Entspannung, körperlichen Aktivität oder Ernährung
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| - waldbezogene (Gesundheits-)Leistungen regionaler Anbieter
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